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Angaben gemäß § 5 TMG:

NK-IT Support
IT Support in Hamburg

Niels Krause

Schäferkampsallee 57
20357 Hamburg

Mail: niels(at)krause.support

Telefon: 0172 – 4002630


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Markenhinweis
Alle auf der Website https://nk-it.support genannten Waren- und Markenzeichen sind eingetragene Marken ihrer jeweiligen Eigentümer und gegebenenfalls nicht gesondert gekennzeichnet. Aus dem Fehlen der Kennzeichnung kann nicht geschlossen werden, dass es sich bei einem Begriff oder einem Bild nicht um eine eingetragene Marke oder ein eingetragenes Waren- oder Markenzeichen handelt.
Apple, Mac, macOS, iOS, iPadOS, iPad, iPhone sind eingetragene Warenzeichen der Apple Inc.
Microsoft ,Windows , Office 365 sind eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation


 

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – von Niels Krause IT SUPPORT
§ 1 Geltung dieser Bedingungen und Abwehrklausel
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen von
Niels Krause IT-Dienstleistungen Schäferkampsallee 57 20357 Hamburg
(nachfolgend: sec“)
mit seinen Kunden. Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtshandlungen der sec erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten im Rahmen der jeweiligen Geschäftsbeziehungen auch für alle zukünftigen Rechtshandlungen, selbst wenn sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis aus dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, und sie werden ausgeschlossen. Andere Geschäfts- Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen als die nachstehenden verpflichten die sec auch dann nicht, wenn nicht noch einmal bei Bestätigung des Auftrages widersprochen wird oder der Kunde diese Bedingungen nicht durch schriftliche Bestätigung anerkennt. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. (2) Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind sinngemäß auch alle sonstigen Geschäftspartner der sec. (3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der sec weiterverwendet werden und sind urheberrechtlich geschützt.
§ 2 Angebote, Vertragsabschlüsse und Abtretbarkeit
(1) Die Angebote der sec sind freibleibend; sie werden erst dann verbindlich, wenn sie durch die sec schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung, Montage, Installation und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Ergänzungen, Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschrift- lichen Bestätigung durch die sec. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss 14 Tage an sein Angebot bzw. an seine Bestellung gebunden, wobei das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt bleibt. Diese Frist beginnt mit Zugang des Angebotes oder der Bestellung bei der sec. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung (§ 151 BGB). Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbst- belieferung durch die Zulieferer der sec, es sei denn, dass die Nichtlieferung von der sec zu vertreten ist. (2) Sämtliche Leistungen, auch Teilleistungen aus laufenden Geschäften gelten jeweils als eigenständige Verträge; sie werden getrennt berechnet, sind getrennt zur Zahlung fällig und sind ohne Einfluss auf andere Lieferungen. (3) Alle Rechte gegen die sec stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
§ 3 Erfüllungsvoraussetzungen und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Handelt es sich bei dem Auftrag um einen Fall der Softwareinstallation oder Administration, verpflichtet sich der Kunde, der sec alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zukommen zu lassen, welche für die Ausführung der vertragsgemäßen Leistung erforderlich sind. Der sec sind hierzu auch ggf. erforderliche Freigaben zu verschaffen. (2) Finden Arbeiten im Hause des Kunden statt, benennt dieser einen sachkundigen Mitarbeiter als Systemverantwortlichen sowie einen Stellvertreter und teilt dies, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der sec vor Auftragsdurchführung schriftlich mit. (3) Der vom Kunden zu stellende Systemverantwortliche, welcher die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen kann, ist Ansprechpartner der sec in allen Fragen der Durchführung des Auftrages. (4) Der Kunde hat für die Erbringung der durchzuführenden Leistungen der sec die erfor- derlichen Voraussetzungen zu schaffen und insbesondere dafür zu sorgen, dass notwendige technische Einrichtungen wie die Stromversorgung, Telefonverbindungen und Datenübertragungsleitungen funktionsbereit sind und in angemessenem Umfang der sec kostenlos zur Verfügung stehen. (5) Entstehen aus einer Verletzung der in Ziff. 1 bis 4 genannten Pflichten Mehrkosten, sind diese vom Kunden zu tragen. (6) Wegen des Risikos des Datenverlustes bei Neuinstallationen oder Veränderungen am System, hat der Kunde geeignete Vorkehrungen – insbesondere hinreichende Datensicher- ung – jeweils rechtzeitig vor jedem Einsatz der sec vorzunehmen. (7) Der Kunde hat die sec über Änderungen der Software bzw. Hardware zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und Auftragsdurchführung zu informieren. (8) Störungsmeldungen sind vom Kunden der sec auch schriftlich mitzuteilen. Störungen sind hierbei verständlich zu beschreiben und die zur Störungserkennung ggf. verfügbaren Informationen der Beschreibung beizufügen. (9) Der Kunde wird unverzüglich nach Installationen, Mängelbeseitigungsarbeiten War- tungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen der sec am EDV-System eine Überprüfung durch- führen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist. Das Ergebnis ist vom Kunden schriftlich festzuhalten.
§ 4 Ordnungsgemäße Leistung nach dem Stand der Technik/ Mängelgewährleistung
(1) Alle Leistungen der sec werden nach besten Kräften ordnungsgemäß den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen, insbesondere dem Gerätesicherheitsgesetz, den Arbeits- schutz- und Unfallverhütungsvorschriften, den bestehenden Richtlinien und Normen sowie den allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entsprechend, erbracht. (2) Wird beim Kunden Software installiert, hat dieser dafür zu sorgen, dass für jede installierte Version entsprechende Lizenzen vorliegen. Die sec ist nicht dafür verantwortlich, Lizenzen zu prüfen. (3) Ist der Kunde Unternehmer, leistet die sec für Mängel der Ware nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. (4) Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der sec Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nach- weis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. (5) Im Falle einer Inanspruchnahme der sec aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Stromausfall, Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. (6) Hat der Kunde die sec wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die sec nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der sec grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der sec entstandenen Aufwand zu ersetzen. (7) Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Lieferung verjähren in einem Jahr ab Ab- lieferung der Kaufsache, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (8) Weitergehende Ansprüche bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Über- nahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben unberührt.
§ 5 Reparaturen und Installation
(1) Mit der Übergabe bzw. Einsendung von EDV-Geräten (inkl. Peripherie, Ersatzteilen, etc.) beauftragt der Kunde die sec, diese in einen betriebstüchtigen Zustand zu versetzen. (2) Der Kunde hat keinen Anspruch auf fabrikneue Ersatzteile bzw. Komponenten. (3) Ersetzte Geräteteile und Komponenten können einen neueren technischen Stand aus- weisen, als die zu ersetzenden Teile.
§ 6 Lieferung, Gefahrübergang und Rücktritt
(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich; sie können jedoch schriftlich mit dem Vermerk: „Garantierte Lieferung/ Leistung bis zum …“ gesondert vereinbart werden. Verzögert sich der Liefertermin aufgrund einer unrichtigen oder verspäteten Lieferung durch Zulieferer der sec, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Er- eignissen, die der Sec die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die sec auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. (3) Dauert eine Verzögerung der Lieferung länger als acht Wochen seit Eingang der Be- stellung des Kunden bei der sec, berechtigt dies beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag. (4) Im Falle der Nichtverfügbarkeit einer bestellten Ware ist die Sec zum Rückritt berechtigt; in diesem Fall wird die Sec den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und unverzüglich ggf. bereits erfolgte Zahlungen des Kunden zurückerstatten. (5) Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über, wenn dieser Unternehmer ist: a) Bei Lieferungen ohne Montage, Installation oder Aufstellung geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Sache zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Gegen die üblichen Transportrisiken werden Lieferungen von der Sec auf Wunsch des Kunden versichert; b) Bei Lieferungen mit Montage, Installation oder Aufstellung am Tage der Übernahme, geht die Gefahr im Betrieb des Kunden oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Pro- bebetrieb auf den Kunden über. c) Verzögert sich der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Montage oder die Aufstellung, die Übernahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Kunden zu vertretenen Gründen, oder kommt der Kunde aus sonstigen Gründen in An nahmeverzug, so geht die Gefahr in diesem Moment auf den Kunden über. (6) Wenn der sec Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere dessen Bank einen Scheck nicht einlöst, oder er seine Zahlung einstellt, oder wenn der sec andere ähnliche Umstände bekannt werden, so ist die sec auch deswegen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Die sec ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die sec kann nach Fristsetzung außerdem von jeder Prolongationszusage zurücktreten.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Preise aus Prospekten oder sonstiger Preislisten der sec für Verbraucher, gelten in ihrer jeweiligen neuesten Fassung und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, aber nicht Versicherungs-, Versand-, Transport-, und Montagekosten. Solche Kosten, sowie sonstige vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere Transportversicherung, sind zusätzlich vom Kunden zu tragen. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise. (2) Der Kaufpreis ist jeweils sofort mit der Annahme der Bestellung fällig und ohne Abzug zu leisten. Die Lieferung erfolgt ausschließlich Zug-um-Zug gegen Barzahlung, einschließlich Kreditkarteneinzug, gegen Vorkasse, Bankeinzug oder durch Finanzierung (nach ge- sonderter Vereinbarung). (3) Die sec ist berechtigt, insbesondere für Installationen, Montage, An- und Abfahrtzeiten, Reparaturen und Schulungen, Gebühren und Pauschalen gemäß der jeweils aktuellen Preislisten zu erheben. Gleiches gilt für die Entgegennahme von Elektronischen Altgeräten zum Zwecke der Entsorgung. (4) Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet. Dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen wurde. (5) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen die Zahlungsansprüche der sec aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. (6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen der sec Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mangelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Kaufgegenstände bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller der sec aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum derselben. (2) Eine Be- oder Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Kunden erfolgt für die sec als Herstellerin, ohne dass deren Eigentum untergeht. Wird der Kaufge- genstand mit anderen, der sec nicht gehörenden Gegenständen verbunden (Verarbeitung oder Vermischung), so erwirbt die sec das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung. (3) Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die sec unverzüglich schriftlich zu unterrichten sowie Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der sec unverzüglich und in ge- eigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die im Eigentum der sec stehenden Liefergegenstände veräußert und die sec dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der sec bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der sec alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
§ 9 Beratung und Allgemeine Haftung
(1) Die anwendungstechnische Beratung der Mitarbeiter der sec entspricht deren besten Kenntnissen und Erfahrungen. Sie kann den Kunden jedoch nicht von der Sorgfaltspflicht entheben, die Empfehlungen der sec für die Anwendung auf die jeweiligen Betriebsverhältnisse durch eigene geeignete Maßnahmen nachzuprüfen. Hinsichtlich der anwendungstechnischen – für den Kunden nicht gesondert berechneten – Beratung, haftet die sec auch für ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. (2) Jede Haftung der sec für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ebenso bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. (3) Jede Schadensersatzpflicht der sec ist begrenzt auf den jeweiligen Auftragswert.
§ 10 Beweisklausel
Alle im EDV-System der sec auf dauerhaften und unveränderlichen Trägern gespeicherten, elektronisch verarbeiteten Register mit Daten sind als Beweismittel der Datenübertragungen, Verträge und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien zugelassen.
§ 11 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Datenschutzgesetze zur Erfüllung des Vertrages gespeichert und weiterverarbeitet werden.
§ 12 Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern (Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen etc.) ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der sec. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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E-Mail: info@nk-it.support

 

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